Schlagwort: Satzung

Satzung (vorläufig)

Vorläufige Sat­zung

1 Name und Sitz

Der Name des Verein lautet:

Podcast e. V.

Er hat seinen Sitz in Duisburg.

Das Geschäfts­jahr ist das Kalen­der­jahr.

2 Vereins­zweck

Zweck des Vereins ist  Förderung des deutschsprachigen Podcast

Er verfolgt ausschlie­ß­lich und unmit­telbar  gemein­nüt­zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steu­er­be­güns­tigte Zwecke“ der Abga­ben­ord­nung.

Der Satzungs­zweck wird verwirk­licht insbe­son­dere durch Förderung des deutschsprachigen Podcast  und dem Verteilen des PodPreis – Der deutschsprachige Podcast Preis

3 Selbst­lo­sig­keit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen­wirt­schaft­liche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs­mä­ßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwen­dungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körper­schaft fremd sind oder durch unver­hält­nis­mäßig hohe Vergü­tungen begüns­tigt werden.

4 Mitglied­schaft

Mitglied kann jede voll­jäh­rige natür­liche oder juris­ti­sche Person werden. Dem schrift­li­chen Aufnah­me­an­trag kann der Vorstand inner­halb eines Monats wider­spre­chen.

Die Mitglied­schaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalen­der­jahres erfolgen und muss schrift­lich mitge­teilt werden.

Es werden keine Mitglieds­bei­träge erhoben. Bei groben Verlet­zungen der Vereins­pflichten kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

5 Mitglie­der­ver­samm­lung

Der Vorstand lädt schrift­lich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im Voraus mindes­tens einmal im Jahr zur Mitglie­der­ver­samm­lung ein. Dabei ist die vom Vorstand fest­ge­setzte Tages­ord­nung mitzu­teilen.

Die Mitglie­der­ver­samm­lung ist beschluss­fähig, wenn sie ordnungs­gemäß einbe­rufen wurde.

Sie fasst mit der einfa­chen Mehr­heit der anwe­senden Mitglieder Beschlüsse.

Satzungs­än­de­rungen, eine Ände­rung des Vereins­zwecks sowie eine Auflö­sung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehr­heit der anwe­senden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behan­delt wie nicht erschie­nene.

Die Beschlüsse der Mitglie­der­ver­samm­lung werden proto­kol­liert.

Aufgaben der Mitglie­der­ver­samm­lung:

  • Bestim­mung der Anzahl, Wahl, Abbe­ru­fung und Entlas­tung des Vorstands
  • Entge­gen­nahme des Jahres­be­richts des Vorstands und Beschluss­fas­sung über den Vereins­haus­halt
  • Satzungs­än­de­rungen, Ände­rungen des Vereins­zwecks und Auflö­sung des Vereins
  • Bestim­mung der Anzahl und Wahl der Revi­soren sowie Entge­gen­nahme deren Berichts

Die Mitglie­der­ver­samm­lung in dem keine Vorstandwahl statt findet, kann auch Online abgehalten werden, wobei hier keine Geheimewahl geführt werden kann.

Alle Mitgliederversammlungen werden Audiotechnisch aufgezeichnet und archiviert.

Die Abschriften und Zusammenfassungen der Protokolle werden von einen der beiden Vorstandsmitglieder bestätigt und unterschrieben.

6 Vertre­tungs­be­rech­tigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der Vorstand besteht aus  dem ersten und dem zweiten Vorsit­zenden. Jedes Vorstands­mit­glied ist einzeln zur Vertre­tung des Vereins berech­tigt.

7 Geschäfts­füh­render Vorstand / Beirat

Die Mitglie­der­ver­samm­lung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäfts­füh­rende, nicht vertre­tungs­be­rech­tigte Vorstands­mit­glieder gewählt werden.

Der Vorstand ist für alle Vereins­an­ge­le­gen­heiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrück­lich der Mitglie­der­ver­samm­lung zuge­wiesen sind.

Er  fasst Beschlüsse  mit einfa­cher Mehr­heit, hier­über werden schrift­liche Proto­kolle ange­fer­tigt. Der Vorstand ist beschluss­fähig, wenn mindes­tens zwei Vorstands­mit­glieder anwe­send sind, hiervon mindes­tens eines der vertre­tungs­be­rech­tigten Vorstands­mit­glieder.

Die einzel­ver­tre­tungs­be­rech­tigten Vorstands­mit­glieder sind an die Mehr­heits­be­schlüsse des Vorstands gebunden.

Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

8 Revi­sion

Die Mitglie­der­ver­samm­lung wählt mindes­tens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rech­nungs­prü­fung und die Über­prü­fung der Einhal­tung der Satzungs­vor­gaben und Vereins­be­schlüsse.

9 Auflö­sung / Wegfall des steu­er­be­güns­tigten Zwecks

Bei Auflö­sung des Vereins oder bei Wegfall steu­er­be­güns­tigter Zwecke fällt das

Vermögen des Vereins an das Deutsches Rotes Kreuz e.V.

 

Gründungssatzung:  Essen den 15.01.2015

Geplante Satzungsänderung (1):  Essen den 26.03.2015.